Als Wohnungseigentümergemeinschaft ist es gar nicht so einfach sich auf ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu verständigen. Noch komplexer wird es, wenn Mieterstrom damit hergestellt wird.
Weil jeder Eigentümer an dem wirtschaftlichen Erfolg des BHKW oder einer Photovoltaik (PV) Anlage teilhaben möchte.

Wirtschaftlicher Erfolg, bedeutet aber auch, dass die steuerrechtlichen Belange behandelt und letztlich so dargestellt werden müssen, das alle fiskalen Vorgaben erfüllt sind.

Sie möchten Ihr BHKW – steuerrechtlich betreuen lassen, dann sind Sie bei uns richtig.

Wir haben exklusiv für Sie eine Rahmenvereinbarung entwickelt, die uns ermöglicht deutschlandweit, die steuerliche Betreuung anzubieten.

Ihr Panter, die EWRT – Steuerberatung wird ab Mitte 2021 für Sie zur Verfügung stehen.

Fragen:

  1. Wer kann mit der EWRT Steuerberatung sich vertraglich binden?
    Jeder der ein BHKW oder eine PV Anlage betreibt und die steuerlichen Belange abgeben möchte.

  2. Was kostet die steuerliche Beratungsleistung?
    Die Kosten richten sich nach festen Sätzen, die sich an der Anlagengröße richtet, ein Teil ist aus rechtlichen Gründen individuell.

  3. Brauche ich trotzdem eine Buchhaltung?
    Ja, eine Buchhaltung benötigt der BHKW / PV Anlagen Betreiber. Aber die Buchhaltung kann auch mit übernommen werden.

  4. Ist die EWRT – Steuerberatung vom Finanzamt anerkannt?
    Die EWRT Steuerberatung, ist eine Firmenbezeichnung, nur der jeweilige Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, der die Steuererklärungen rechtsverbindlich unterschreibt ist beim Finanzamt Kraft seines Status ( Steuerberater / Wirtschaftsprüfer) anerkannt.

Sie interessieren sich für die Dienstleistung der EWRT Steuerberatung, dann senden Sie uns eine Mail, oder wenden Sie sich an einen unserer BHKW / PV Abrechnungsdienstleister. Wir werden dann in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Dienstleister ein verbindliches Angebot abgeben.

Rechtshinweis: Die AGEB AG bietet keine Rechts oder Steuerberatung an. Die AGEB AG stellt lediglich den Kontakt zur EWRT her, mit der dann ein Vertragsverhältnis eingegangen wird. Die AGEB AG erhält für die Erbringung dieser Dienstleistung eine Aufwandsentschädigung.