Genussrechtskapital

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Renditestarke Kapitalanlage gesucht?

Für unsere Nachverdichtungsinitiative (Dachgeschossaufstockungen) bei kleineren und mittleren Wohnungseigentümergemeinschaften bieten wir über Genussscheine eine renditestarke Kapitalanlage an.

 

Das Konzept:

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft plant eine umfangreiche Sanierung ihres Gebäudes. Das Dachgeschoss wird bislang nicht genutzt und kann somit verkauft werden. Die Einnahmen durch den Verkauf des Dachgeschosses fließen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu und diese kann damit einen Teil der Modernisierungskosten decken.

Die Sanierungskosten des Daches entfallen zusätzlich.

 

Wofür das „Genussrechtskapital“?

Die Aufstockung des Dachgeschosses muss das Bauunternehmen letztlich bis zum Verkauf zwischenfinanzieren. Da es sich bei der Aufstockung um ein Gebäude handelt, welches einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört, ist eine klassische „Bauträger-Finanzierung“ über die gängigen Finanzierungsinstitute sehr kompliziert. Die Finanzierung über Genussrechtskapital ist da deutlich einfacher.

 

Wie sichern wir ein finanzielles Engagement bei „Bauunternehmen“ ab?

  1. Potenzielle Projektpartner (Bauunternehmen gewähren in die Bilanz und Finanzierungsstruktur Einblick). Hierzu entsendet die AGEB-AG einen Wirtschaftsprüfer.
  2. Um Einfluss auf das ausführende Unternehmen „Bauunternehmen“ zu haben, erfolgt eine projektbezogene „gesellschaftsrechtliche“ Beteiligung.
  3. Über das projektbezogene Beteiligungsverhältnis wird die Kapitalverwendung mitgesteuert. So sollen zum einen die Ausgaben, aber auch die Verwendung von Einnahmen, projektbezogen sichergestellt werden.

Die Projektvolumen im Einzelnen sind auf kleine Wohnungseigentümergemeinschaften ausgerichtet, so dass die Einzelengagements und das damit verbundene Risiko im einstelligen Millionenbereich zu finden sind.

 

Warum Genussrechte:

  1. Genussrechtskapital kann als Eigenkapital ausgewiesen werden.
  2. Genussrechtskapital ist aus der steuerlichen Perspektive aber als Fremdkapital zu werten.
  3. Ausschüttungen auf Genussrechtskapital sind somit vergleichbar mit Zinszahlungen für Kredite.
  4. Insofern fallen die betrieblichen Besteuerungen deutlich niedriger aus.

Diesen Vorteil können wir über die „Ausschüttungen“ an die Kapitalgeber bezahlen.

 

Prospektpflicht?

Da wir unter den Grenzen der Prospektpflicht sind, bleiben unsere Genussscheine ohne Prospektplicht.

Die Stückelung der Genussscheine wird bei mindestens 10.000,– € je Genussschein betragen.
Die Laufzeiten sind 7 Jahre.
Die Renditen betragen zwischen 6-8 % p.a.

 

Asset Manager gesucht!

 

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